beschlossen am 26.10.2010 auf der Mitgliederversammlung
geändert am 06.02.2016 auf der Mitgliederversammlung
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Vereinsordnung
§ 1 Regelbeitrag für Mitglieder des Vereins (im Monat)
Kinder / Schüler 3,50 €
Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner, usw. 5,00 €
Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmer, usw. 7,00 €
Gäste (bei Trainingsteilnahme 2-4 mal im Monat) 3,50 €
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Beiträge sind Bringpflicht. Sie werden im Quartal, halbjährlich oder
einmal im Jahr auf das Vereinskonto überwiesen. Als Zahlungs-
grund zwingend den Namen und den Zeitraum der Bezahlung an-
geben.
Vereinskonto: Raiffeisenbank Fürstenwalde / Seelow / Wriezen
IBAN: DE98 1709 2404 0004 7188 87
BIC: GENODEF1FW1
In Ausnahmefällen kann der Beitrag auch beim Schatzmeister
oder dem (der) Kassenwart(in) bezahlt werden.
In besonderen Härtefällen wie Erziehungsurlaub, längere Krank-
heit (nicht unter 3 Monate), Arbeitslosengeldempfänger u. a.
besteht die Möglichkeit, durch Einzelfallentscheidung des Vor-
standes Beitragsminderung bzw. Beitragserlass zu beantragen.
Der Antrag ist in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen.
§2 Geschäftsordnung
- Zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens sind durch jedes Ver-
einsmitglied jährlich freiwillige Arbeitsstunden zu leisten, über
deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet.
jährlich: 10 Stunden
- Jährlich ist mindestens eine Mitgliederversammlung abzuhalten.
- Vorstandsitzungen sind nach Bedarf durchzuführen.
- Für den Spielbetrieb sind folgende Mannschaften aufzustellen:
o Volleyball: Damen- und Herrenmannschaft (PSV)
o Tischtennis: PSV I bis ...
o Tischtennis: Nachwuchsbereich
§3 Rechtsordnung
- Bei Nichtableistung von Arbeitsstunden ist das Mitglied zur
Zahlung von 10,- € je Stunde verpflichtet. Diese Regelung gilt
nicht für Kinder bis 14 Jahre.
- Abteilungs-, Mannschafts- und Übungsleiter werden vom Vor-
stand bestellt und abberufen.
- Aufgabe der Abteilungs-, Mannschafts- und Übungsleiter ist es,
den Trainingsbetrieb durchzuführen und dem Vorstand Vor-
schläge zur jeweiligen Mannschaftsaufstellung zu unterbreiten.
Der Vorstand hat über die endgültige Aufstellung zu entscheiden.
- Des Weiteren obliegt es den Abteilungsleitern, dem Vorstand
gegenüber geeignete Mitglieder vorzuschlagen, die im Kinder-
und Jugendbereich Übungsleiter werden sollen.
§4 Ehrenodnung
- Verdienstvolle Mitglieder können von der Mitgliederversammlung
zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Zu besonderen Anlässen ( 50, 60, 70 und ältere Geburtstage
u.ä.) sind die Mitglieder durch den Verein zu ehren.
Änderungen sind durch die Mitgliederversammlung bei Bedarf zu beschließen!