Vereinsordnung

beschlossen am 26.10.2010 auf der Mitgliederversammlung

geändert am 06.02.2016 auf der Mitgliederversammlung

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                               Vereinsordnung

 

§ 1     Regelbeitrag für Mitglieder des Vereins (im Monat)

 

          Kinder / Schüler                                                                    3,50 €

          Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner, usw.        5,00 €

          Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmer, usw.              7,00 €

          Gäste (bei Trainingsteilnahme 2-4 mal im Monat)                3,50 €

 

          Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

          Beiträge sind Bringpflicht. Sie werden im Quartal, halbjährlich oder

          einmal im Jahr auf das Vereinskonto überwiesen. Als   Zahlungs-

          grund zwingend den Namen und den Zeitraum der Bezahlung an-

          geben.

          Vereinskonto: Raiffeisenbank Fürstenwalde / Seelow / Wriezen

                            

                                  IBAN: DE98 1709 2404 0004 7188 87

                                  BIC:    GENODEF1FW1

 

          In Ausnahmefällen kann der Beitrag auch beim Schatzmeister

          oder dem (der) Kassenwart(in) bezahlt werden.

  

          In besonderen Härtefällen wie Erziehungsurlaub, längere Krank-

          heit (nicht unter 3 Monate), Arbeitslosengeldempfänger u. a.

          besteht die Möglichkeit, durch Einzelfallentscheidung des Vor-

          standes Beitragsminderung bzw. Beitragserlass zu beantragen.

          Der Antrag ist in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen.

 

 

§2      Geschäftsordnung

 

          - Zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens sind durch jedes Ver-

            einsmitglied jährlich freiwillige Arbeitsstunden zu leisten, über

            deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet.

     

            jährlich:    10 Stunden

 

          - Jährlich ist mindestens eine Mitgliederversammlung abzuhalten.

 

          - Vorstandsitzungen sind nach Bedarf durchzuführen.

 

          - Für den Spielbetrieb sind folgende Mannschaften aufzustellen:

 

             o  Volleyball: Damen- und Herrenmannschaft (PSV)

 

             o  Tischtennis: PSV I bis ...

 

             o  Tischtennis: Nachwuchsbereich

 

 

§3      Rechtsordnung

 

          - Bei Nichtableistung von Arbeitsstunden ist das Mitglied zur 

            Zahlung von 10,- € je Stunde verpflichtet. Diese Regelung gilt

            nicht für Kinder bis 14 Jahre.

        

          - Abteilungs-, Mannschafts- und Übungsleiter werden vom Vor-

            stand bestellt und abberufen.

 

          - Aufgabe der Abteilungs-, Mannschafts- und Übungsleiter ist es,

            den Trainingsbetrieb durchzuführen und dem Vorstand Vor-

            schläge zur jeweiligen Mannschaftsaufstellung zu unterbreiten.

            Der Vorstand hat über die endgültige Aufstellung zu entscheiden.

 

          - Des Weiteren obliegt es den Abteilungsleitern, dem Vorstand

            gegenüber geeignete Mitglieder vorzuschlagen, die im Kinder-

            und Jugendbereich Übungsleiter werden sollen.

 

 

§4      Ehrenodnung

 

          - Verdienstvolle Mitglieder können von der Mitgliederversammlung

            zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

          - Zu besonderen Anlässen ( 50, 60, 70 und ältere Geburtstage

            u.ä.) sind die Mitglieder durch den Verein zu ehren.

 

 

 

 

 

 

Änderungen sind durch die Mitgliederversammlung bei Bedarf zu beschließen!